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   BFH, 13.12.1984 - IV R 216/83   

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https://dejure.org/1984,22338
BFH, 13.12.1984 - IV R 216/83 (https://dejure.org/1984,22338)
BFH, Entscheidung vom 13.12.1984 - IV R 216/83 (https://dejure.org/1984,22338)
BFH, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - IV R 216/83 (https://dejure.org/1984,22338)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71

    Geltendmachung - Buchwert einer Beteiligung - Klage gegen Einkommensteuerbescheid

    Auszug aus BFH, 13.12.1984 - IV R 216/83
    NV: Begehrt der Kläger im Revisionsverfahren in erster Linie die Herabsetzung der Einkommensteuer auf 0 DM, stellt dies keine unzulässige Klageänderung dar, wenn das FG über dieses --im finanzgerichtlichen Verfahren als Hilfsantrag formulierte-- Begehren entschieden hat (vgl. zur Erweiterung des Klagebegehrens das BFH-Urteil vom 4.4.1974 IV R 7/71; Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 12.1.1983 I R 90/79).2.
  • BFH, 12.01.1983 - I R 90/79

    Hilfsantrag - Hauptantrag - Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung -

    Auszug aus BFH, 13.12.1984 - IV R 216/83
    NV: Begehrt der Kläger im Revisionsverfahren in erster Linie die Herabsetzung der Einkommensteuer auf 0 DM, stellt dies keine unzulässige Klageänderung dar, wenn das FG über dieses --im finanzgerichtlichen Verfahren als Hilfsantrag formulierte-- Begehren entschieden hat (vgl. zur Erweiterung des Klagebegehrens das BFH-Urteil vom 4.4.1974 IV R 7/71; Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 12.1.1983 I R 90/79).2.
  • BFH, 03.06.1993 - VIII R 46/91

    Definition des Auflösungsgewinns

    Ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Konkursverfahrens (§ 102 Abs. 1 KO) schon bei Antragstellung oder gar vorher gegeben waren, ist nicht entscheidend (so im Ergebnis auch Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 20. Aufl., § 17 EStG Rdnr. 305; Schmidt, Einkommensteuergesetz, 11. Aufl., § 17 Anm. 32; Hörger in Littmann/Bitz/Meinke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 17 EStG Rdnr. 81; vgl. auch Döllerer in Steuerberater-Jahrbuch - StbJ - 1981/1982, 195, 206; Urteil des FG Hamburg vom 5. Mai 1983 II 51/81, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 28, bestätigt durch das BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 IV R 216/83, nicht veröffentlicht - NV -).
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