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BFH, 13.12.1984 - IV R 216/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 04.04.1974 - IV R 7/71
Geltendmachung - Buchwert einer Beteiligung - Klage gegen Einkommensteuerbescheid …
Auszug aus BFH, 13.12.1984 - IV R 216/83
NV: Begehrt der Kläger im Revisionsverfahren in erster Linie die Herabsetzung der Einkommensteuer auf 0 DM, stellt dies keine unzulässige Klageänderung dar, wenn das FG über dieses --im finanzgerichtlichen Verfahren als Hilfsantrag formulierte-- Begehren entschieden hat (vgl. zur Erweiterung des Klagebegehrens das BFH-Urteil vom 4.4.1974 IV R 7/71; Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 12.1.1983 I R 90/79).2. - BFH, 12.01.1983 - I R 90/79
Hilfsantrag - Hauptantrag - Revisionsverfahren - Unzulässige Klageänderung - …
Auszug aus BFH, 13.12.1984 - IV R 216/83
NV: Begehrt der Kläger im Revisionsverfahren in erster Linie die Herabsetzung der Einkommensteuer auf 0 DM, stellt dies keine unzulässige Klageänderung dar, wenn das FG über dieses --im finanzgerichtlichen Verfahren als Hilfsantrag formulierte-- Begehren entschieden hat (vgl. zur Erweiterung des Klagebegehrens das BFH-Urteil vom 4.4.1974 IV R 7/71; Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 12.1.1983 I R 90/79).2.
- BFH, 03.06.1993 - VIII R 46/91
Definition des Auflösungsgewinns
Ob die Voraussetzungen für die Eröffnung des Konkursverfahrens (§ 102 Abs. 1 KO) schon bei Antragstellung oder gar vorher gegeben waren, ist nicht entscheidend (…so im Ergebnis auch Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz mit Nebengesetzen, Kommentar, 20. Aufl., § 17 EStG Rdnr. 305;… Schmidt, Einkommensteuergesetz, 11. Aufl., § 17 Anm. 32;… Hörger in Littmann/Bitz/Meinke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 17 EStG Rdnr. 81; vgl. auch Döllerer in Steuerberater-Jahrbuch - StbJ - 1981/1982, 195, 206; Urteil des FG Hamburg vom 5. Mai 1983 II 51/81, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1984, 28, bestätigt durch das BFH-Urteil vom 13. Dezember 1984 IV R 216/83, nicht veröffentlicht - NV -).